Sicher haben Sie das Wort Quadragesima schon gehört. Es bedeutet: Fastenzeit vor Ostern.
Doch die Fastengebote waren im Mittelalter viel strenger als heute.
An den Fasttagen durfte man nur einmal am Tag eine volle Mahlzeit zu sich nehmen und musste sich am Morgen und Abend mit einer kleinen Stärkung begnügen.
Während der ganzen Fastenzeit waren überhaupt keine Fleisch- und Wurstwaren erlaubt, auch Eier und Milch waren verboten.
Vom Fastengebot waren jedoch alle ausgenommen, die jünger als 21 oder älter als 59 Jahre alt waren sowie alle, die schwere Arbeit leisten mussten oder eine schwache Gesundheit hatten.
Später wurde in Fast- und Abstinenztage unterschieden, wobei lediglich die letzteren „fleischlos“ waren. Reine Abstinenztage in dieser Zeit waren der Aschermittwoch und der Karfreitag, sowie alle Freitage, ebenso der Karsamstag bis 12 Uhr Mittag.
Vom Abstinenzgebot waren diejenigen befreit, die jünger als 7 Jahre oder wegen Krankheit oder Armut entschuldigt waren. Ebenfalls befreit waren u.a. Reisende, Fahrpersonal von Verkehrsmitteln, Wirte und Personen in nichtkatholischen Haushalten, Militärangehörige und deren Familien, Schwerarbeiter und diejenigen, die sich ihre Kost für den ganzen Tag auf ihre Arbeitsstelle mitnehmen mussten.
Doch all diese Ausnahmen galten nicht für den Karfreitag.
An Sonn - und Feiertagen jedoch entfielen das Fast - und Abstinenzgebot, auch die strengen Fastenregeln des Mittelalters sind inzwischen „gemildert“.