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Informationen zur Datenschutzgrundverordnung

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg hat die Informationen über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vereinsarbeit sehr übersichtlich zusammengefasst. Hier finden die Verantwortlichen in den Vereinen weiterführende Informationen zu diesem Thema.
Die Informationsschrift kann hier auf der Seite des Landesbeauftragten heruntergeladen werden:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/03/OH-Datenschutz-im-Verein-nach-der-DSGVO.pdf


In diesem Muster wird Neumitgliedern erklärt, dass zum Zwecke der Vereinsarbeit Fotos im Rahmen von Vereinsveranstaltungen gemacht werden. Damit ist es nicht notwendig, bei jeder Vereinsveranstaltung von den Mitgliedern eine Einverständniserklärung einzuholen.


Die Vereine sollten sich im Zuge der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung eine Datenschutzordnung geben.
Das vorliegende Muster kann individuell angepasst werden und entspricht den aktuellen Anforderungen der Verordnung. Die Ordnung wurde erstellt unter Verwendung der Handreichungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg⇗ sowie der darauf basierenden Datenschutzerklärung des SFV Feuerblume e. V. ⇗ und individuell angepasst."


Die Datenschutzerklärung für das Internet besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil ist die Datenschutzerklärung für die Nutzer der Webseite. Der zweite Teil ist die Kurzversion der Datenschutzordnung für Vereine und kann als Information für die Vereinsmitglieder auch auf der Webseite dargestellt werden.
Der Datenschutzordnung für die Vereine wurde erstellt unter Verwendnung der Handreichungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg⇗ sowie der darauf basierenden Datenschutzerklärung des SFV Feuerblume e. V. ⇗ und individuell angepasst."



Eine wichtige Aufgabe für Vereine ist es, die Verarbeitungstätigkeiten zu erfassen. Das vorliegende Muster kann den Vereinen dabei als Vorlage dienen. Es muss entsprechend der Tätigkeiten im Verein vervollständigt werden!
Zukunftswerkstatt


Informationen zum erweiterten Führungszeugnis

Wie bereits mehrfach angekündigt, gibt es nun die FAQs (oft gestellte Fragen) zur Umsetzung des § 72a SGB VIII im Bereich der Jugendarbeit. Die FAQs sind abgestimmt mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und dem Bayerischen Landesjugendamt.
Einweihung des TKZ - Vilsbiburger Zeitung

Die Sonderbeilage zur Einweihung des Trachten- und Kulturzentrums der Vilsbiburger Zeitung als PDF zum herunterladen (sehr groß) (13,8 MiB)
Zuschussanträge


Allgemeine Informationen zur Bayerischen Trachtenjugend
Versicherungsanträge gem. Rahmenvereinbarung WWK

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